In einem Schreiben vom 9. Dezember 2010 von der Direktion, wird davon ausgegangen, dass private oder gemeinnützige Organisationen, die Unterschlupf bieten Dienstleistungen keinen Anspruch auf Schadensersatz für die Mehrwertsteuer nach dem Entschädigungsgesetz berechtigt § 2 Absatz Buchstabe c
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